Die Affäre sorgte 2019 für Schlagzeilen weit über Österreich hinaus: Die Post hatte aus Adressdaten und statistischen Informationen politische Neigungen von Millionen Bürgerinnen und Bürgern abgeleitet. Die Daten wurden Werbekunden angeboten, damit diese ihre Prospekte zielgerichtet ausschicken können.
Die Folge waren langwierige Rechtsstreitigkeiten, die nun, sieben Jahre später, endgültig beendet sind. Laut einer aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) muss das Unternehmen eine Geldbuße von 13 Millionen Euro sowie 100.000 Euro an Verfahrenskosten bezahlen. Dazu kamen in den vergangenen Jahren Schadenersatzzahlungen in Millionenhöhe.
Die Post hatte zwischen Mai 2018 und Februar 2019 rund 2,2 Millionen Personen Parteiaffinitäten zugeschrieben. Es handelte sich dabei um statistische Wahrscheinlichkeitswerte, die zeigen sollten, wie sehr sich eine Person für die Wahlwerbung bestimmter Parteien interessiert. Die Post holte dafür aber keine Einwilligung ein, was auf Basis der damals neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) rechtswidrig war.
Die Datenschutzbehörde verhängte eine Geldbuße von 18 Millionen Euro, die Post wehrte sich. Der Fall landete mehrfach bei Höchstgerichten. Nunmehr ist der Fall "für alle involvierten Parteien endgültig abgeschlossen", teilte das Unternehmen dem STANDARD mit. "Der Verwaltungsgerichtshof hat die Strafe auf 13 Millionen Euro reduziert und wir nehmen die Entscheidung zur Kenntnis", heißt es. Die Post habe die betroffene Datenverarbeitung bereits 2019 eingestellt und sämtliche Daten gelöscht.
Die 13 Millionen sind jedoch nur ein Teil der Kosten, die die Causa bei der Post verursacht hat. Neben der Geldbuße musste das Unternehmen in den vergangenen Jahren auch zahlreichen Betroffenen Schadenersatz bezahlen. In einem großen Vergleich zahlte sie bis zu 2,7 Millionen Euro an 2000 Personen. Dazu kamen weitere Schadenersatzverfahren, die – bis auf ein einziges Verfahren – mittlerweile ebenfalls beendet sind, bestätigt die Post. Im verbleibenden Prozess gehe es um einen geringen vierstelligen Betrag.
Aus Sicht von Rechtsanwalt Severin Hammer, der zahlreiche Betroffene vertreten hat, geht eine "bemerkenswerte gerichtliche Auseinandersetzung" zu Ende, die "mehrere Grundsatzentscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zu Betroffenenrechten" hervorgebracht habe. Besonders umstritten war lange Zeit etwa, wie der Schaden für die Betroffenen überhaupt berechnet wird. Die juristische Bedeutung des Falles reiche "weit über die Grenzen Österreichs hinaus", zumal er einer der ersten großen Anwendungsfälle der DSGVO war, die seit 25. Mai 2018 gilt.
Spannend sei, dass der Fall gezeigt habe, wie "behördliche und private Rechtsdurchsetzung ineinandergreifen" – also die Geldbuße durch die Datenschutzbehörde und die Schadenersatzzahlungen. Dieses Konzept des "Dual Enforcement" besage, dass die Einhaltung der DSGVO nicht allein durch die Behörden sichergestellt wird, sondern ebenso durch die private Rechtsdurchsetzung der Betroffenen, schreiben Hammer und seine Mitarbeiterin Sonja Nimmervoll in einer Stellungnahme. "Die mancherorts geäußerte Sorge, dass der zweigleisige Rechtsschutz für absolutes Chaos sorgen würde, hat sich nicht bewahrheitet." (Jakob Pflügl, 6.8.2026)
2026-08-06T12:12:40Z