Schon bevor die Paketsteuer am Donnerstag in Kraft getreten war, wurde heftigst über das Vorhaben des SPÖ-Finanzministers diskutiert. Neben rechtlichen Fragen kritisierten vor allem Unternehmensverbände, dass ein teurer Paketversand die heimische Wirtschaft schwächt. Die neue Steuer soll 280 Millionen der 400 Millionen Euro teuren Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel ausgleichen. Was bringt die Steuer? Und wird sie gerichtlich aufgehoben?
Das Paketsteuergesetz zielt vor allem auf Pakete aus dem Ausland. 14 der 15 betroffenen Versandunternehmen kommen aus dem Ausland. 90 Prozent der Online-Bestellungen werden von China aus über die Versandriesen Amazon, Temu und Co. nach Österreich geschickt. 98 Prozent der gezahlten Steuern entfallen somit auf ausländische Versandkonzerne.
Österreichische Unternehmen lobbyierten dennoch dagegen. Sie verkaufen nämlich auch über die Plattformen, wodurch auch sie von der Steuer betroffen sind. Besonders kleine Start-ups seien auf die niedrigen Lieferkosten der Versandriesen angewiesen. Zwar trifft die Steuer formal nur die großen Versandkonzerne, die geben jedoch die Mehrkosten an die Kunden weiter. Vor den höheren Kosten für Konsumenten warnt unter anderem Post-Chef Walter Oblin.
Auch würden Amazon und Co. die Plattformgebühren für kleine Anbieter erhöhen, warnt der Verband AustrianStartups. Kleine Unternehmen, die über große Marktplätze verkaufen, würden die Last damit indirekt mittragen, während die Preise für ihre Kunden um etwa zwei Euro je Bestellung steigen.
Die Explosion des Onlinehandels in den vergangenen 20 Jahren hat gravierende Auswirkungen auf das Klima. 2023 flogen Branchenriesen wie Temu und Shein täglich bis zu 5000 Tonnen Waren in die Welt. Dabei produzierte der chinesische Fast-Fashion Produzent Shein laut eigenen Angaben etwas unter zehn Millionen Tonnen CO2-Äquivalente im Jahr 2024.
Dennoch kritisieren Secondhand-Plattformen wie Refurbed die Steuer für einen fehlenden Fokus auf die Ökologie. Die kleineren Margen der Secondhand-Branche würden nicht berücksichtigt und somit grundsätzlich ökologischere Geschäftsmodelle gleich behandelt wie umweltschädliche Fast Fashion Produktion. In der Begutachtung des Gesetzes schrieb Refurbed, die Steuer treffe Kreislaufwirtschaftsunternehmen strukturell härter als den Neuwarenhandel.
Durch die Steuer werden Kleinstbestellungen über Amazon und Temu deutlich unattraktiver. Das soll auch dazu beitragen, vermeidbare Lieferungen wie die Packung Mannerschnitten von der CO2-intensiven Amazon-Bestellung in den Supermarkt oder den Kauf eines Lippbalms in die Drogerie zu verlagern.
Laut einem vom österreichischen Versandhändler Otto in Auftrag gegebenen Gutachtens ist das Gesetz mehrfach verfassungswidrig. Die Schwelle von 100 Millionen Euro wirkt laut der Rechtsanwaltskanzlei Dorda willkürlich, was dem Gleichbehandlungsgrundatz widerspreche. Auch verstoße das Gesetz gegen die Warenverkehrs- und Dienstleistungsfreiheit sowie das Verbot protektionistischer Abgaben auf EU-Ebene.
Politisch ist die Steuer ebenfalls umstritten. Das ÖVP-geführte Wirtschaftsministerium kritisierte den Entwurf des SPÖ-Finanzministeriums deutlich. Die Grünen sprechen von einem "Kollateralschaden für österreichische Unternehmen" und fordern stattdessen eine Plattformhaftung. Auch die FPÖ lehnt die Steuer ab. (Gregor Metz, 02.10.2026)
2026-10-02T13:27:39Z