Die Termine für den nächsten Prozess gegen den in Untersuchungshaft sitzenden Signa-Gründer René Benko stehen fest: Am 4. und 5. November muss sich der Tiroler erneut am Innsbrucker Landesgericht verantworten, diesmal wegen der Vorwürfe des schweren Betrugs und der betrügerischen Krida. Diese Information der Tiroler Tageszeitung wurde in Justizkreisen bestätigt.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft Benko wie berichtet vor, gegenüber dem Signa-Investor und früheren Strabag-Chef Hans Peter Haselsteiner bzw. Vertretern von dessen Familienstiftung eine "wahrheitswidrige Garantie" abgegeben und die Stiftung "betrügerisch in Höhe von rund fünf Millionen Euro" geschädigt zu haben. Die Vertreter der Privatstiftung seien dazu verleitet worden, rund 3,3 Millionen Euro an die Signa Holding GmbH zu überweisen und von der Rückforderung von weiteren 1,7 Millionen Euro Abstand zu nehmen. Gemäß Garantieerklärung sei wahrheitswidrig die Zahlung von rund fünf Millionen Euro bis spätestens 30. Juni 2024 an die Privatstiftung zugesagt worden, was jedoch unterblieb. Insgesamt soll die Privatstiftung daher um jene rund fünf Mio. Euro geschädigt und die Signa Holding und eine weitere Gesellschaft im Gegenzug unrechtmäßig bereichert worden sein.
Im zweiten Anklagepunkt, zu dem sich Benko verantworten müssen wird, geht es erneut um einen Krida-Vorwurf. Die Behörde wirft Benko vor, im Rahmen der Signa-Insolvenz und seiner Insolvenz als Einzelunternehmer die Befriedigung von Gläubigerforderungen verhindert bzw. geschmälert zu haben, indem er ein Jagdgewehr im Wert von 80.000 Euro verborgen haben soll.
Benkos Anwalt Norbert Wess hat die Vorwürfe bereits im Juni in einer Stellungnahme vehement zurückgewiesen. Die Forderung gegenüber der Haselsteiner Privatstiftung sei schon vor Abgabe der Garantieerklärung überfällig gewesen und besagtes Jagdgewehr habe Benko nie gehört. DER STANDARD hat berichtet.
Der insolvente Signa-Gründer ist erst vorige Woche wegen betrügerischer Krida zu 30 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. In dieser Causa ging es um eine Schenkung in der Höhe von 300.000 Euro an seine Mutter und um eine Mietvorauszahlung von rund 360.000 Euro für eine Villa auf der Innsbrucker Hungerburg. Das Urteil ist rechtskräftig. Ein weiterer Krida-Schuldspruch wurde vom Obersten Gerichtshof (OGH) bestätigt; da war Benko im Dezember 2025 in Innsbruck zu 15 Monaten bedingter Haft und einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 4.320 Euro verurteilt worden. Benko soll Uhren und Manschettenknöpfe vor Gläubigern versteckt haben.
Bisher hat Benko, der seit Jänner 2025 in U-Haft sitzt, immer alle Vorwürfe bestritten. Die WKStA ermittelt in 17 verschiedenen Strängen, Teile der Vorwürfe betreffen auch andere frühere Signa-Verantwortliche. Für sie alle gilt die Unschuldsvermutung. (APA, 2.10.2026)
2026-10-02T12:42:40Z