EU-KOMMISSION MACHT DRUCK: ÖSTERREICH SOLL GESETZ FüR WIRTSCHAFTSSANKTIONEN REFORMIEREN

Wer gegen Wirtschaftssanktionen verstößt, muss künftig härter bestraft werden – das schreibt eine Richtlinie der Europäischen Union vor. Ziel ist es, die Umgehung von EU-Sanktionen zu verhindern. Die EU-Mitgliedsstaaten hätten die Vorgaben bereits im Mai 2025 umsetzen sollen, doch in Österreich gibt es nach wie vor kein entsprechendes Gesetz.

Schon im vergangenen Jahr hatte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet. Jüngst erreichte es eine neue Stufe: Anfang Juni forderte die EU-Behörde die österreichische Bundesregierung dazu auf, eine Stellungnahme in dem Verfahren abzugeben und sich für die Verzögerung zu rechtfertigen. Die Frist dafür lief diese Woche ab.

Das Justizministerium, das für die Vorbereitung des Gesetzes zuständig ist, betont auf Anfrage des STANDARD, dass man bereits einen Entwurf vorgelegt habe. Die Koalitionsparteien hätten während der zweimonatigen Frist der EU-Kommission "intensiv an einer gemeinsamen Lösung gearbeitet". Diese Arbeiten seien nun so weit fortgeschritten, dass der Kommission "ein konkreter Zeitplan für die Umsetzung der Richtlinie vorgelegt werden konnte". Geplant sei, den Gesetzesentwurf im Herbst ins Parlament zu schicken.

Regeln für Sanktionsbrüche

Die EU-Sanktionen sehen im Fall Russlands zum Beispiel vor, dass bestimmte Produkte nicht nach Moskau verkauft werden dürfen. Zudem gibt es eine lange Liste an sanktionierten Personen und Unternehmen, mit denen keine Geschäfte abgeschlossen werden dürfen. Bei Verstößen gegen diese Regeln spricht man von "Sanktionsbrüchen".

Die EU-Richtlinie schreibt den EU-Staaten nun bestimmte Mindestvorgaben für die strafrechtliche Ahndung derartiger Sanktionsbrüche vor. Zwar werden Verstöße in Österreich schon jetzt mit einer Strafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren geahndet. Derzeit gilt diese Strafbestimmung aber nur dann, wenn es um verbotene Geschäfte geht, die einen Wert von mehr als 100.000 Euro betreffen.

Künftig soll diese Grenze laut den EU-Vorgaben deutlich niedriger sein. Ausnahmen dürfen Mitgliedsstaaten nur für bestimmte Geschäfte unter einem Wert von 10.000 Euro vorsehen. Strafbar ist es künftig auch, sanktionierten Personen bei der Einreise nach Österreich zu helfen. Zudem wird es im Bereich des Unternehmensstrafrechts zu höheren Strafdrohungen kommen – und das dürfte einer der Knackpunkte in Österreich sein.

Strafen für Unternehmen

Zur Erklärung: Strafen können nicht nur gegen Personen verhängt werden, sondern auch gegen Unternehmen. Basis dafür ist in Österreich das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz. Dieses Gesetz sieht bislang eine Maximalstrafe von 5,4 Millionen Euro vor – eine Obergrenze, die vor allem bei großen Unternehmen immer wieder als zu niedrig erachtet wird und auch international für Kritik sorgt.

Zumindest im Bereich der EU-Sanktionen müsste die Obergrenze nun deutlich erhöht werden. Künftig könnte sich die Strafe nach einem bestimmten Prozentsatz des weltweiten Jahresumsatzes richten. Auf europäischer Ebene ist das in vielen Regulierungen bereits üblich – etwa in der Datenschutzgrundverordnung oder in der KI-Verordnung.

Wirtschaftssanktionen gegen bestimmte Staaten gibt es seit jeher, aufgrund der Maßnahmen gegen Russland hat das Thema aber enorm an Bedeutung gewonnen – vor allem in Österreich, wo die wirtschaftlichen Beziehungen nach Moskau traditionell besonders eng waren und nach wie vor sind. Ende Juni haben die EU-Staaten das mittlerweile 21. Sanktionspaket gegen Russland abgesegnet.

Es handelt sich dabei laut EU-Kommission um das größte Sanktionspaket seit vier Jahren. Zum ersten Mal würden nun auch Schiffe ins Visier genommen, die Russlands "Schattenflotte" unterstützen. Insgesamt werden über 40 Schiffe sowie mehr als hundert Banken und Krypto-Anbieter neu mit Sanktionen belegt. Dazu kommen rund 50 Unternehmen, die im militärisch-industriellen Komplex aktiv sind. (Jakob Pflügl, 5.8.2026)

2026-08-06T06:12:38Z